ALLGEMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN / Widerrufsrecht

ALLGEMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN
Containerdienst Florian Schulte e.K.
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Heeker Str. 1 | 49594 Alfhausen
Tel.: 05464 / 17 99 | Mobil: 0172 / 5201008
E-Mail: service@container-schulte.de

§ 1 VERTRAGSABSCHLUSS
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Die nachfolgenden Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelten fuer alle Dienstleistungen der Fa. Containerdienst Florian Schulte e.K., Blumenstrasse 12, 49594 Alfhausen (nachstehend „Unternehmer“ genannt). Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Auftraggebers zu den nachfolgenden Bedingungen zustande, ergaenzend und hilfsweise gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND
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Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung eines oder mehrerer Container, die Miete der Container durch den Auftraggeber fuer die vereinbarte Mietzeit, die Abfuhr der befuellten Container sowie die schadlose Beseitigung oder Verwertung der befuellten Abfallstoffe.

Die Auswahl der Abladestelle, zu der die Abfallstoffe verbracht werden, obliegt dem Unternehmer. Im Ausnahmefall kann der Auftraggeber die Abladestelle bestimmen; in diesem Fall haftet er fuer alle Rechtsfolgen und Ansprueche, die sich aus einer unsachgemaessen Abfallbehandlung an der von ihm bestimmten Abladestelle ergeben.

Der Unternehmer ist berechtigt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sich den Inhalt des Containers anzueignen und darueber zu verfuegen.

Angaben des Unternehmers ueber Groesse und Tragfaehigkeit des Containers sind nur Naeherungswerte. Aus nicht wesentlichen Abweichungen kann der Auftraggeber keine Preismaenderung oder sonstige Ansprueche herleiten.

§ 3 AUFTRAGSABWICKLUNG
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Vereinbarungen ueber bestimmte Zeiten fuer die Bereitstellung oder Abholung des Containers sind fuer den Unternehmer nur verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich bestaetigt wurden.

Auch in diesem Fall sind Abweichungen bis zu drei Stunden von dem zugesagten Zeitpunkt der Bereitstellung bzw. der Abholung als unwesentlich anzusehen und begruenden fuer den Auftraggeber keinerlei Ansprueche gegen den Unternehmer.

§ 4 AUFSTELLPLATZ UND ZUFAHRT
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen geeigneten Aufstellplatz fuer den Container bereitzustellen. Er hat auch fuer die notwendigen Zufahrtswege zum Aufstellplatz zu sorgen. Zufahrt und Aufstellplatz des Containers muessen die erforderliche Untergrundbefestigung fuer das Befahren mit LKW besitzen. Nicht befestigte Zufahrtswege und Aufstellplaetze sind nur dann geeignet, wenn der Untergrund in sonstiger geeigneter Weise fuer das Befahren mit schweren LKW vorbereitet ist.

Ist die Zufahrt und/oder der Aufstellplatz nicht fuer die Leistungserbringung geeignet, kann der Unternehmer die Leistungserbringung verweigern. Soweit der Auftraggeber schriftlich bestaetigt, auf die ungeeignete Befestigung hingewiesen worden zu sein, kann der Unternehmer diese dennoch erbringen. In diesem Fall haftet der Auftraggeber fuer jegliche Beschaedigung von Zufahrt, Aufstellplatz oder Eigentum Dritter und stellt den Unternehmer von Anspruechen Dritter frei. Die Haftung des Auftraggebers bezieht sich auch auf Schaeden am Fahrzeug oder Container.

§ 5 SICHERUNG DES CONTAINERS
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Fuer die erforderliche Sicherung des Containers, etwa durch Beleuchtung oder Absperrung, ist ausschliesslich der Auftraggeber verantwortlich. Wegen Benutzung oeffentlicher Verkehrsflaechen erforderliche behoerdliche Genehmigungen hat der Auftraggeber einzuholen, es sei denn, der Unternehmer hat diese Verpflichtung uebernommen. Fuer unterlassene Sicherung des Containers oder fehlende Genehmigung haftet ausschliesslich der Auftraggeber. Er hat gegebenenfalls den Unternehmer von Anspruechen Dritter freizuhalten.

§ 6 BEFUELLUNG DES CONTAINERS
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(1) Die zur Verfuegung gestellten Container duerfen nur mit den bei der Auftragserteilung genannten Abfallarten befuellt werden.

(2) Gewerbebetreibende muessen ihre Abfaelle nach gueltiger Abfallverordnung deklarieren, dokumentieren und befuellen.

(3) Der Container darf nur bis zur vorgeschriebenen Fuelhoehe und bis zum zulaessigen Hoechstgewicht beladen werden. Eine Einstampfung oder Einschaemung von Abfallstoffen ist nicht zulaessig.

(4) Der Auftraggeber haftet fuer alle Kosten und Schaeden, die durch unsachgemaesse Befuellung verursacht werden. Beigemischte Gummireifen werden nach Stueckzahl in Rechnung gestellt.

(5) Der Unternehmer ist berechtigt, die Annahme von Containern, die nicht vertragsgemaess befuellt worden sind, zu verweigern oder diese Container einer ordnungsgemaessen Entsorgung zuzufuehren und dem Auftraggeber hieraus resultierende Mehrkosten zu berechnen.

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BEFUELLUNGSARTEN (Auszug):
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Bauschutt, Bau- und Abbruchabfaelle:
– Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen, z. B. kein Rigips, Eternit, Heraklith oder asbesthaltige Stoffe

gemischte Bau- und Abbruchabfaelle:
– Gemischte Bau- und Abbruchabfaelle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen. Z. B. auch keine Fluessigkeiten, Lacke, Oele, Farben, Reifen und Daemmstoffe

Siedlungsabfaelle:
– Gemischte Siedlungsabfaelle (Haushaltsabfaelle und Abfaelle aus Einrichtungen) mit Ausnahme der unter dieser Rubrik mit * gekennzeichneten „gefaehrlichen“ Stoffe (z. B. Saeuren, Reinigungsmittel, Farben) und nicht 20 01 25, 20 01 26, 20 01 28, 20 01 30, 20 01 34, 20 03 04, 20 03 06

Altholz:
A) Naturbelassenes oder mechanisch bearbeitetes Altholz, praktisch nicht verunreinigt
B) Verleimtes, beschichtetes, lackiertes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel
C) Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel

Diese Tabelle stellt einen Auszug aus der Verordnung ueber das europaeische Abfallverzeichnis dar. Alle weiteren Details und Informationen koennen Sie dort nachlesen.

Der Auftraggeber ist auf Verlangen des Unternehmers verpflichtet, die eingefuellten Abfaelle nach den Massgaben des geltenden Abfallrechts zu deklarieren. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht unverzueglich nach, ist der Unternehmer berechtigt, die notwendigen Feststellungen selbst zu treffen oder durch einen Dritten treffen zu lassen. Die Kostenlast traegt der Auftraggeber.

§ 7 ENTSORGUNGSNACHWEIS, BEGLEITSCHEIN
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Unternehmer bei Abholung des Containers die vollstaendig ausgefuellten Befoerderungs- und Begleitpapiere gemaess Abfall- und Reststoffueberwachungsverordnung (z. B. Entsorgungsnachweis, Begleitschein) auszaehaendigen.

Ist der Auftraggeber nicht in der Lage, die oben genannten Papiere dem Unternehmer zu uebergeben, so kann dieser entweder die erforderlichen Papiere selbst beschaffen oder vom Vertrag zuruecktreten. Fuer die Beschaffung und Ausfuellung des Entsorgungsnachweises oder des Begleitscheines oder der GGVS-Merkblaetter erhaelt der Unternehmer eine angemessene Verguetung.

Im Falle des Ruecktrittes vom Vertrag hat der Unternehmer Anspruch auf die vereinbarte Verguetung. Der Kunde ist verpflichtet, den Container unverzueglich auf seine Kosten zu entleeren. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Unternehmer die Entleerung auf Kosten des Kunden vornehmen lassen.

§ 8 SCHADENERSATZ
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Fuer Schaeden am Container, die in der Zeit von der Bereitstellung bis zur Abholung entstehen, haftet der Auftraggeber, auch soweit ihn an der Entstehung des Schadens kein Verschulden trifft oder soweit die Ursache des Schadens nicht festgestellt werden kann.

Der Unternehmer ist berechtigt, den Verlust mit neuwertigen Containern in seinem Ermessen auf Kosten des Auftraggebers zu ersetzen. Gleiches gilt fuer Schaeden durch Feuer (z. B. Abbrennen im Container) und fuer das Abhandenkommen des Containers in diesem Zeitraum.

Bei entstehenden Schaeden durch unsachgemaesse Befuellung (umweltschaedliche und gesundheitsgefaehrdende Stoffe) haftet der Auftraggeber im vollen Umfang. Gleiches gilt fuer das Abhandenkommen des Containers in diesem Zeitraum.

Fuer Schaeden, die an Sachen des Auftraggebers oder an fremden Sachen bei der Zustellung oder Abholung des Containers entstehen, haftet der Unternehmer, soweit ihm oder seinem Personal Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit zur Last faellt.

Die Haftung entfaellt, wenn der Schaden nicht sofort oder einen Tag nach Abholung durch den Berechtigten beim Unternehmer angezeigt wird.

Soweit die Haftung des Unternehmers durch diese Bedingungen eingeschraenkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch fuer Schadenersatzansprueche gegen das Personal des Unternehmers. Schadenersatzansprueche, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertrages entstehen, verjaehren innerhalb von 6 Monaten nach Kenntniserlangung des Schadens unabhaengig von der Rechtsgrundlage des evtl. Schadenersatzanspruches.

§ 9 VERGUETUNG
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Die vereinbarte Verguetung umfasst, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die Bereitstellung, die Miete, die Abholung und die anfallenden Entsorgungskosten einschliesslich der Deponiegebuehren.

Vergelbliche An- und Abfahrten bei Bereitstellung oder Abholung des Containers sowie Wartezeiten werden — sofern sie vom Auftraggeber verursacht sind — gesondert in Rechnung gestellt.

Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ist die Mietdauer fuer die ersten 14 Tage gebuehrenfrei. Danach wird fuer jeden weiteren Tag 1 EUR / Tag dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Die Mietdauer wird bei Bestellung des Containers vereinbart. Mangels einer Vereinbarung kann der Unternehmer nach 3 Tagen die Rueckgabe des Containers verlangen. Wird aus Gruenden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, die Mietzeit ueberschritten, kann der Unternehmer fuer jeden Tag ueber diese Frist hinaus bis zur Rueckgabe des Containers die uebliche Verguetung berechnen.

Gebuehren und Kosten, die an der Abladestelle entstehen (z. B. Sortierkosten oder dergleichen) sind in der vereinbarten Verguetung nicht enthalten. Sie werden zusaetzlich in Rechnung gestellt. Die vereinbarten Preise und Entgelte sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusaetzlich berechnet.

§ 10 FAELLIGKEIT DER RECHNUNG
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Rechnungen des Unternehmers sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Bei Verzug des Auftraggebers mit der Bezahlung der Rechnung ist der Unternehmer berechtigt, Verzugszinsen in Hoehe von 5 % ueber dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

Ein Aufrechnungs- und Zurueckbehaltungsrecht gegen faellige Forderungen des Unternehmers steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es sich um unstreitige und rechtskraeftig festgestellte Gegenforderungen handelt.

Der Unternehmer kann vom Auftraggeber Vorschuessel bis zur Hoehe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages verlangen. Leistet der Auftraggeber den angeforderten Vorschuss nicht fristgerecht, kann der Unternehmer den Vertrag fristlos kuendigen und die Containergestellung ablehnen.

§ 11 KUENDIGUNG
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Wenn nichts anderes vereinbart ist, werden wiederkehrende Auftraege auf unbestimmte Zeit zur Durchfuehrung durch den Kunden in Auftrag gegeben. Sie sind unter Einhaltung einer Kuendigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres kuendbar.

Die Kuendigung bedarf der Schriftform.

§ 12 GERICHTSSTAND
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist ausschliesslicher Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschaeftssitz des Unternehmers.

§ 13 AENDERUNG, ERGAENZUNG
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Aenderungen und Ergaenzungen dieser Geschaeftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschaeftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages nicht beruehrt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die rechtlich zulaessige Regelung, die der unwirksamen Bestimmung am naechsten kommt.

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WIDERRUFSBELEHRUNG
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Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gruenden diesen
Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist betraegt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuueben, muessen Sie uns

Containerdienst Florian Schulte e.K.
Heeker Str. 1
49594 Alfhausen
Tel.: 05464 / 17 99
E-Mail: service@container-schulte.de

mittels einer eindeutigen Erklaerung (z. B. ein mit der Post versandter Brief
oder E-Mail) ueber Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Sie koennen dafuer das beigefuegte Muster-Widerrufsformular
verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung ueber
die Ausuebung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

FOLGEN DES WIDERRUFS
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Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir
von Ihnen erhalten haben, unverzueglich und spaetestens binnen vierzehn Tagen
ab dem Tag zurueckzuzahlen, an dem die Mitteilung ueber Ihren Widerruf dieses
Vertrags bei uns eingegangen ist. Fuer diese Rueckzahlung verwenden wir
dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der urspruenglichen Transaktion
eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdruecklich etwas anderes
vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rueckzahlung Entgelte
berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung waehrend der Widerrufsfrist
beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem
Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausuebung des
Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits
erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag
vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

AUSSCHLUSS- BZW. ERLSCHUNGSGRUENDE
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Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Dienstleistungsvertraegen, wenn
der Unternehmer die Dienstleistung vollstaendig erbracht hat und mit der
Ausfuehrung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher
ihr dazu seine ausdrueckliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig
bestaetigt hat, dass er ueber den Verlust seines Widerrufsrechts bei
vollstaendiger Vertragserfuellung durch den Unternehmer Kenntnis genommen
hat.

MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
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Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann fuellen Sie bitte dieses Formular
aus und senden Sie es zurueck.

An
Containerdienst Florian Schulte e.K.
Blumenstrasse 12
49594 Alfhausen
E-Mail: service@container-schulte.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen
Vertrag ueber die Vermietung des folgenden Containers /
die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

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Bestellt am (*) / erhalten am (*)

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Name des/der Verbraucher(s)

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Anschrift des/der Verbraucher(s)

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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

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Datum

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(*) Unzutreffendes streichen

Stand: Juni 2025